• Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/16/Expedient_Means_Lotus_Sutra.jpg

Hallo lieber Leser,

herzlich willkommen auf der Webseite des „Verein für Buddhismus und Yoga“. Wir sind ein nicht eingetragener Verein und seit dem 21.06.2017 wegen Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) als steuerbegünstigt anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zweck des Vereins ist die Förderung der buddhistischen Religion. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch,

– die Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung der klassischen buddhistischen Schriften des indischen Palikanons, des chinesisch-japanischen Kanons (Taishō Shinshū Daizōkyō), des tibetischen Kanons (Kangyur und Tengyur), des indischen Yoga sowie weiterer Kommentarliteratur

– Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen und Fortbildungen, auch im Hochschulbereich, auf dem Gebiet des Buddhismus, Yoga und verwandter Disziplinen

– Durchführung von religiösen Kursen, Workshops, Wochenenden, Seminaren, Veranstaltungen, Vorträgen, Ausbildungen, Weiterbildungen und Fortbildungen auf gesundheitlichen, psychologischen, kulturellen, beruflichen, spirituellen, philosophischen, religiösen und anderen Gebieten, die in Zusammenhang mit Buddhismus und Yoga im weiteren Sinn stehen oder bei denen Buddhismus und Yoga Übungen ein wichtiger Teil der Veranstaltungen ausmachen

– Beschaffung, Studium und Lehrdarlegung von religiöser Literatur des Buddhismus, Yoga und verwandter Literatur

– Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten zur Erfüllung der Vereinszwecke

– Unterstützung von hilfsbedürftigen und notleidenden Menschen und Tieren nach dem Verständnis einer religiösen buddhistischen Geisteshaltung

– Kontakt, Austausch, Dialog und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen, die sich mit Buddhismus, Yoga und artverwandten Religionen, Weltanschauungen und Philosophien beschäftigen.

Mitglied kann – auf schriftlichen Antrag – jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins als erstrebenswert anerkennt, sich bemüht, seinen Lebenswandel entsprechend einzurichten und das Buddhistische Bekenntnis als verbindlich anerkennt.

Die Steuerbegünstigung und Gemeinnützigkeit wurde am 09.02.2022 vom Finanzamt Detmold wieder bestätigt.

Spendenkonto

Ein entsprechendes Vereinskonto befindet sich bei der GLS Gemeinschaftbank eG, Bochum.
BLZ: 43060967. BIC: GENODEM1GLS.
Kontoinhaber: Verein für Buddhismus und Yoga
Konto-Nr.: 2071395600. IBAN: DE68430609672071395600

Paypal: PayPal.me/buddhakanon

Spendenprojekt:
www.betterplace.org: Buddha-Kanon

Ab 1.1.2021 benötigt man als Zuwendungsnachweis für die Einkommenssteuererklärung bei Spenden bis zur Höhe von 300 € nur den hier

Vereinfachter Spendennachweis 2023 
verlinkten vereinfachten Spendennachweis und den jeweiligen Zahlungsbeleg des Kreditinstituts. Auf Wunsche stellen wir aber auch gerne eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung aus.

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